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Postgesetz Änderungen 2025

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Kennzeichnungspflicht für Pakete ab Januar 2025

Spätestens ab dem 1. Januar 2025 müssen Pakete, die schwerer als 10 kg oder schwerer als 20 kg sind, gemäß den deutschen Postgesetzes speziell gekennzeichnet werden. Hier sind die verschiedenen Paketdienstleister derzeit zugange, ihre Vorgaben zur Belabelung der Pakete entsprechend zu aktualisieren. Nach Bekanntmachung dieser Vorgaben vom Frachtführer ist das Heidler-Team jeweils zeitnahe dran, diese umzusetzen und die aktualisierten Versandlabel-Ausdrucke dann auch allgemein vom jeweiligen Frachtführer abnehmen zu lassen.

Nach der erfolgten allgemeinen Abnahme und Freigabe durch den Frachtführer ist die Änderung dann grundsätzlich im Zuge eines HVS32-Programm-Updates verfügbar. Projektweise kann es dabei notwendig sein, dass außer dem Programm-Update selbst von unserem Support in Absprache noch individuelle Maßnahmen getroffen werden müssen. Folgende Informationen können Sie der Tabelle entnehmen.

Schwergewichts-Kennzeichnung auf den Versandlabeln
Frachtführer/ Modul im HVS32

umgesetzt

Muster beim

Frachtführer

eingereicht

Muster vom

Frachtführer

abgenommen

aktivierbar ab

HVS32-Version

Anmerkungen relevante Labelvorlagen

(*)(**)

Post (DHL Road) Ja Ja Ja 7.114.56 Nur bei DHL Paket (National, Verfahren 01 oder NN) und DHL Paket International (Verfahren 53), NICHT bei DHL Europaket (Verfahren 54) und NICHT bei DHL Retoure post_common_v2013, post_bpi_common, post_bpiex_common
DHL (Express) Ja Ja Ja 7.114.59 Nur bei Sendungen mit Zieladresse in Deutschland dhl_common_single
DPD Nein Nein Nein - - DPD_Aztec, DPD_Retouren_Aztec

Allgemeine Update-Hinweise

Text Mark

Vorgehensweise bei individuell angepassten Labels

Text Mark

Sonstige wichtige Änderungen in 2025

DHL - Umbenennung von Warenpaket national

Das bisherige "Warenpaket national" wird ab dem 01.01.25 in "DHL Kleinpaket" umbenannt. Diese Anpassung soll die Produktkategorie klarer und verständlicher gestalten.